
Interlocking Directorate
Von einem Interlocking Directorate spricht man, wenn dieselbe Person gleichzeitig in den Kontrollgremien mehrerer Unternehmen sitzt. Solche personellen Verflechtungen sind in der Tech-Branche üblich, werden aber von Wettbewerbsbehörden kritisch beobachtet.
Große Unternehmen werden nicht nur von ihrer Geschäftsführung gelenkt. Über ihr steht ein Kontrollgremium, das die wichtigsten Entscheidungen prüft und die Chefs bestellt oder abberuft. In Deutschland heißt dieses Gremium Aufsichtsrat, in den USA Board of Directors. Von einem Interlocking Directorate spricht man, wenn dieselbe Person gleichzeitig in solchen Gremien bei zwei oder mehr Unternehmen sitzt. Die Firmen sind dann personell miteinander verflochten, obwohl sie rechtlich völlig getrennt sind. Der deutsche Ausdruck dafür lautet Aufsichtsratsverflechtung oder Doppelmandat.
Was eine einzelne Person an zwei Tischen bewirkt
Wer in einem Kontrollgremium sitzt, erfährt Dinge, die sonst niemand erfährt. Dazu gehören Preisstrategien, geplante Produkte, Zahlen zu Gewinnmargen und Übernahmepläne. Sitzt dieselbe Person bei zwei Unternehmen, wandert dieses Wissen zumindest im Kopf mit. Sind die beiden Firmen Konkurrenten, wird daraus ein Problem für den Wettbewerb.
Deshalb verbieten Kartellgesetze solche Konstellationen zwischen direkten Wettbewerbern. In den USA regelt das Section 8 des Clayton Act von 1914. Die US-Wettbewerbsbehörde FTC hat 2022 und 2023 mehrere Unternehmen angeschrieben, woraufhin über ein Dutzend Personen ihre Mandate niederlegten. Betroffen waren unter anderem Beteiligungsgesellschaften mit Sitzen bei mehreren Firmen derselben Branche.
Verflechtungen haben aber auch eine harmlose Seite. Erfahrene Managerinnen und Manager sind knapp, und ihr Wissen ist für junge Firmen wertvoll. Ein Startup profitiert davon, wenn im eigenen Gremium jemand sitzt, der schon einen Börsengang begleitet hat. Das Kartellrecht zielt deshalb nicht auf jede Mehrfachrolle, sondern auf die zwischen Konkurrenten.
Direkte und indirekte Verflechtungen
Die einfachste Form ist die direkte Verflechtung. Person A sitzt im Gremium von Firma X und zugleich im Gremium von Firma Y. Solche Fälle lassen sich in den Geschäftsberichten der Unternehmen nachlesen, denn die Mitglieder müssen dort namentlich aufgeführt werden.
Schwerer zu erkennen ist die indirekte Verflechtung. Dabei sitzen zwei verschiedene Personen in den Gremien von X und Y, die aber beide für denselben Investor arbeiten. Formal ist niemand doppelt vertreten, faktisch bündelt der Investor Einfluss über beide Firmen. Genau diese Konstruktion ist bei Wagniskapitalgebern in der Tech-Branche häufig, weil sie oft an mehreren Unternehmen eines Marktes beteiligt sind.
Ein dritter Weg führt über Beobachterposten, sogenannte Board Observer Seats. Wer so einen Platz hat, darf an Sitzungen teilnehmen und alle Unterlagen lesen, aber nicht mitstimmen. Rechtlich ist das kein Mandat, praktisch fließen die Informationen trotzdem. Behörden schauen sich deshalb inzwischen auch solche Posten genauer an.
Verflechtungen im KI-Markt
Der Begriff taucht in den Wirtschaftsnachrichten meist dann auf, wenn ein großer Konzern bei einem KI-Startup einsteigt. Microsoft hatte 2023 einen Beobachterposten bei OpenAI und gab ihn 2024 wieder auf, nachdem Wettbewerbsbehörden in der EU und Großbritannien Fragen gestellt hatten. Ähnliche Diskussionen gab es rund um die Beteiligungen von Amazon und Google am Konkurrenten Anthropic.
Der Hintergrund ist immer derselbe. Der Markt für KI-Modelle ist jung und wird von wenigen Anbietern geprägt. Wenn dieselben Konzerne gleichzeitig Chips liefern, Rechenzentren vermieten, investieren und in Gremien sitzen, verschwimmt die Grenze zwischen Partner und Eigentümer. Behörden prüfen dann, ob eine Beteiligung faktisch einer Übernahme gleichkommt, die sie hätten genehmigen müssen.
Ein verbreiteter Irrtum ist, dass ein Interlocking Directorate automatisch illegal sei. Das stimmt nicht. Verboten ist es nur zwischen Wettbewerbern und ab bestimmten Umsatzgrenzen. Wer sich für die Machtverhältnisse einer Branche interessiert, findet die Namen der Gremienmitglieder in jedem Geschäftsbericht und kann die Verbindungen selbst nachzeichnen.